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BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88 |
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Übereinstimmende Erklärung - Ehegatten - Witwenrente
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Übereinstimmende Erklärung der Ehegatten iS. von Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG
Verfahrensgang
- SG Schleswig, 06.10.1988 - S 4 J 51/87
- BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.02.1987 - 1 BvR 79/86
Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluß vom 12. Februar 1987 - 1 BvR 79/86, abgedruckt in SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 1 - entschieden, daß die Über- leitungsvorschrift des Art. 2 § 17a Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist. - BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 70/88
Übereinstimmende Erklärung nach Art. 2 § 18 Abs. 3 S. 1 ArVNG
Auszug aus BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 71/88
Wie der erkennende Senat bereits mit dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 6. September 1989 - 5 RJ 70/88 - entschieden hat, ist in Art. 2 § 18 Abs. 3 ArVNG eine ausfüllungsbedürftige Lücke, die sich auf derartige Fälle beziehen und vom Revisionsgericht geschlossen werden könnte, nicht vorhanden.
- LSG Bayern, 24.04.2012 - L 6 R 530/10
I. Der Rentenversicherungsträger hat seine Aufklärungs- und Informationspflicht …
Die - hier ohnehin verspätete - Abgabe der Erklärung durch einen der Ehegatten allein reicht selbst in Fällen nicht aus, in denen der andere Ehegatte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage war, seinerseits eine inhaltlich deckungsgleiche Erklärung abzugeben (vgl. hierzu Urteile des 5. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 06.09.1989 - 5 RJ 70/88 und vom 16.11.1989 - 5 RJ 71/88). - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 5/90
Erklärung zugunsten der Fortgeltung des bisherigen Hinterbliebenenrentenrechts
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - BSG, 13.11.1990 - 1 RA 55/88
Berechnung einer Witwenrente nach alten oder neuem Hinterbliebenenrecht - …
Denn der 5. Senat hat auf die Anfragen des erkennenden Senats vom 20. Juni 1990 (in den Streitsachen 1 RA 41/88, 55/88, 71/89 und 13/90) sowie des 4. Senats vom 16. August 1990 (in den Streitsachen 4 RA 79/88, 2/89, 2/90, 6/90, 34/90 und 36/90) mit Beschluß vom 12. September 1990 ausgesprochen, daß er an seiner in den Urteilen vom 6. September 1989 (5 RJ 70/88), 15. November 1989 (5 RJ 60/88) und 16. November 1989 (5 RJ 71/88) vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr festhält. - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 561/08 So hat der 5. Senat des BSG im Urteil vom 16.11.1989 (5 RJ 71/88, SozR 5750 Art. 2 § 18 ArVNG Nr. 6) ausgeführt: "Das erste Tatbestandsmerkmal, dass die Ehegatten ... gegenüber dem für einen der Ehegatten zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ... übereinstimmend erklärt haben, für sie solle das bisherige Recht weiter gelten, kann aber nicht bejaht werden.